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Diätetische Lebensmittel

Etikett eines Diät-Lebensmittels (Foto: Markus Baumann, Tilmann Mißfeldt, Comspace)

Diätetische Lebensmittel sind durch die Diätverordnung eindeutig definiert. Sie sind für eine besondere Ernährung bestimmt und unterscheiden sich deutlich von anderen Lebensmitteln. Diätetische Lebensmittel müssen drei grundlegenden Anforderungen gerecht werden:

1. Sie müssen den besonderen Ernährungserfordernissen bestimmter Verbrauchergruppen entsprechen, zum Beispiel:

  • Personengruppen, deren Verdauungs- oder Resorptionsprozess oder deren Stoffwechsel gestört ist; geeignete Lebensmittel sind zum Beispiel Diabetiker-Lebensmittel, Diätfette und -öle, natriumarme, purinarme, ballaststoffreiche, glutenfreie, hypoallergene Lebensmittel, bilanzierte Diäten (siehe auch: Diätbrote)
  • Personengruppen, die sich in besonderen physiologischen Umständen befinden und deshalb einen besonderen Nutzen aus bestimmten Inhaltsstoffen der Nahrung ziehen können, zum Beispiel Sportler, Schwangere, Stillende, Senioren
  • gesunde Säuglinge und Kleinkinder; geeignete Lebensmittel sind zum Beispiel Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, Getreidenahrung, Beikost

2. Sie müssen sich sich für den angegebenen Ernährungszweck eignen und
3. sich aufgrund ihrer Zusammensetzung oder Herstellungsverfahren deutlich von Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden.

Zur Vielfalt der Diätprodukte gehören demnach Diabetikerlebensmittel, Mahlzeiten für Übergewichtige, Diätfette- und öle, diätetische Erfrischungsgetränke, aber auch Sportlernahrung oder glutenfreie Lebensmittel. Die Bezeichnung „Diät“ oder „diätetisch“ ist nur im Einzelfall mit „Reduktionskost“ gleichzusetzen.

Für einige Produktgruppen gibt es in der Diätverordnung Sondervorschriften, dazu gehören:

  • Diabetiker-Lebensmittel
  • Diätetische Lebensmittel für natriumempfindliche Personen
  • Diätetische Lebensmittel für Säuglinge oder Kleinkinder
  • Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung
  • Bilanzierte Diäten
  • Kochsalzersatz

Auch für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sowie für Beikost enthält die Diätverordnung umfangreich Vorschriften zur Zusammensetzung.


Gesa Maschkowski, Heike Krull


Siehe auch: Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe

Dieser Text stammt aus der aid-CD-ROM Nr. 3729 "Kennwort Lebensmittel". Dort finden Sie auf 1000 Seiten über 50 Lebensmittelgruppen mit Ihrer Warenkunde und Kennzeichnung, mit Tipps zur Lagerung und Zubereitung und aktuellen Ernährungsinfos.

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