Warenkunde - Fischerzeugnisse
Fischerzeugnisse sind Lebensmittel aus Fischen oder Fischteilen, die durch Salzen, Marinieren, Räuchern, Braten, Kochen, Trocknen, Pasteurisieren, Sterilisieren oder Tiefgefrieren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind. Sie werden in den Leitsätzen für Fisch des Deutschen Lebensmittelbuches beschrieben. Die europäische Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs bezeichnet dieses Produktgruppe als „verarbeitete Fischereierzeugnisse“. Dieser Begriff schließt alle frei lebenden oder vom Menschen gehaltenen Meeres- und Süßwassertiere mit ein.
Nach dem Zubereitungsverfahren unterscheidet man:
- Salzfischerzeugnisse, speziell Anchosen
- Marinaden
- Räucherfische
- Bratfische
- Kochfischwaren
Nach der Haltbarmachung unterscheidet man:
- Pasteurisierte Fischerzeugnisse
- Fischdauerkonserven
- Tiefgefrorene Fischerzeugnisse
Darüber hinaus gibt es:
- Erzeugnisse aus Surimi
- Erzeugnisse aus Krebs- und Weichtieren
Stichwort Zusatzstoffe: Bei teilweise haltbar gemachten Fischerzeugnissen, Fischrogenerzeugnissen und gekochten Garnelen ist die Verwendung von Konservierungsstoffen möglich.
Gesa Maschkowski, Heike Krull
Siehe auch: verschiedene Fischsalate unter Feinkostsalate