Funktionelle Lebensmittel
Der Begriff „Funktionelle Lebensmittel“ ist bisher gesetzlich nicht genau definiert. Im Allgemeinen versteht man darunter Lebensmittel, die mit einem besonderen Gesundheitsnutzen beworben werden, weil sie entweder Inhaltstoffe mit gesundheitsfördernder Wirkung enthalten oder weil Inhaltstoffe, die bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht vertragen (z. B. Milchzucker), entfernt wurden.
In Deutschland werden vor allem folgende funktionelle Lebensmittel angeboten:
- Probiotika
- Präbiotika
- ACE-Produkte
- Produkte mit Omega-3-Fettsäuren
- Produkte mit Phytosterinen
Im weiteren Sinne kann man auch
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Energy Drinks mit den Wirkstoffen Taurin, Koffein und Glucoronolacton,
- Isotonische Getränke für Sportler,
- Wellnessprodukte, zum Beispiel Getränke oder Milchprodukte mit Kräuterauszügen von Ginseng, Aloe Vera oder Ginkgo,
zu den funktionellen Lebensmitteln zählen.
Davon abgrenzen lassen sich Nahrungsergänzungsmittel, das sind Nährstoffe und andere Subtanzen, die in konzentrierter und dosierter Form, zum Beispiel als Tabletten, Kapseln oder auch als Pulver angeboten werden. Sie zählen definitionsgemäß nicht zu funktionellen Lebensmitteln. Angereicherte Lebensmittel gehören nur dann dazu, wenn sie ausdrücklich mit dem gesundheitlichen Nutzen der Anreicherung werben.
Maike Groeneveld, bearbeitet von: Larissa Kessner