Margarine
Margarine gehört neben Butter (Milchfett) und Mischfetten (aus Milchfetten und anderen Fetten) zur Gruppe der Streichfette. Sie ist eine Emulsion, die vorwiegend aus pflanzlichen Ölen, Fetten und Trinkwasser besteht. Die Bestandteile werden mit Hilfe von Emulgatoren vermischt. Eine Färbung und Vitaminierung ist üblich. Zutaten wie Stärkesirup, Speisesalz, Aromastoffe, Gelatine, Zitronensäure und andere Genusssäuren, Milcheiweiß, Milchzucker sowie der Konservierungsstoff Sorbinsäure sind zulässig, aber nicht immer erforderlich.
Nach den europaweit geltenden einheitlichen Normen für Streichfette unterscheidet man je nach Fettart und nach Fettgehalt folgende Produktgruppen:
- Butter, Dreiviertelfettbutter, Halbfettbutter, Milchstreichfett X von 100
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Margarine, Dreiviertelfettmargarine, Halbfettmargarine, Streichfett X von 100
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Mischfett, Dreiviertelmischfett, Halbmischfett, Mischstreichfett X von 100
Darüber hinaus gibt es Bestimmungen für:
- Margarineschmalz und
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Diätmargarine
EG-Normen für Streichfette:
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Fettart
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Bezeichnung
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Fettgehalt in Prozent
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Milchfette aus Milch und/oder
bestimmten Milcherzeugnissen
mit Fett als wesentlichem Wertbestandteil
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1. Butter 2. Dreiviertelbutter
3. Halbfettbutter
4. Milchstreichfett
X von 100
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80 bis 90 60 bis 62
39 bis 41
a) < 39
b) > 41 bis 60
c) > 62 bis < 80
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Fette bestehend aus flüssigen und/oder
festen pflanzlichen und/oder
tierischen Fetten
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1. Margarine
2. Dreiviertelfettmargarine
3. Halbfettmargarine
4. Streichfett
X von 100
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80 bis 90 60 bis 62
39 bis 41
a) < 39
b) > 41 bis < 60
c) > 62 bis < 80
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Mischfette aus pflanzlichen und/oder
tierischen Erzeugnissen zusammengesetzt
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1. Mischfett 2. Dreiviertelmischfett
3. Halbmischfett
4. Mischstreichfett
X von 100
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80 bis 90 60 bis 62
39 bis 41
a) < 39
b) > 41 bis < 60
c) > 62 bis < 80
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Vorschriften für den Begriff „pflanzlich“
Der Begriff „pflanzlich“ kann bei Margarine, Dreiviertelfettmargarine, Halbfettmargarine und Streichfett X von 100 verwendet werden, wenn das Erzeugnis nur Fett pflanzlichen Ursprungs enthält. Für Fett tierischen Ursprungs wird eine Toleranz von zwei Prozent des Fettgehalts eingeräumt. Diese Toleranz gilt auch dann, wenn auf eine Pflanzenart Bezug genommen wird, zum Beispiel Sojamargarine oder Sonnenblumenmargarine.
Gesa Maschkowski, Heike Krull