Wild
Den Begriff „Wild“ definiert die europäische Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs. „Frei lebendes Wild“ sind demnach alle Huf- und Hasentiere, Landsäugetiere und frei lebenden Vogelarten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden. Auch Säugetiere, die in einem geschlossenen Gehege unter ähnlichen Bedingungen wie frei lebendes Wild leben, gehören dazu.
Wild lässt sich nach Arten unterteilen in:
Haarwild, einschließlich Schalenwild:
- Reh
- Rotwild
- Damwild
- Sikawild
- Elchwild
- Muffelwild
- Gamswild
- Wildschwein
- Hasen
- Wildkaninchen
Federwild:
- Fasan
- Wildtauben
- Wildenten
- Wildgänse
Wildbret ist das Fleisch des geschossenen Wildes. Das Wildangebot umfasst eine Vielzahl von Teilstücken, die außerhalb der Jagdzeiten das gesamte Jahr über als tiefgefrorene Ware gehandelt werden.
Gewinnung und Verwertung von Wildbret
Die Gewinnung und Verwertung von Wildbret unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
- Personen, die Wild bejagen und in den Verkehr bringen müssen ausreichend geschult sein, um das Wild vor Ort einer ersten Untersuchung zu unterziehen.
- Die Tierkörper und gegebenenfalls auch die Eingeweide müssen einem Wildverarbeitungsbetrieb zur amtlichen Fleischuntersuchung vorgelegt werden.
- Wildschweine müssen grundsätzlich auf Trichinen untersucht werden.
- Für Schlachtbetriebe gelten Auflagen an die Austattung und Art der Räumlichkeiten.
- Frisches Haar- und Federwild aus Drittländern der EU muss ebenfalls tierärztlich untersucht und als genusstauglich ausgewiesen sein.
Eine Fleischuntersuchung kann nur entfallen, wenn das Wildbret im eigenen Haushalt verwendet oder in kleinen Mengen unmittelbar an den Verbraucher beziehungsweise an naheliegende Gaststätten, Metzgereien oder Einzelhandelsgeschäfte und von dort an den Endverbraucher abgegeben wird.
Wildangebot
Frisches Wildbret aus heimischen Revieren kann man beim Jäger, Forstamt oder Metzger bekommen, ausgesprochene Wildhandlungen gibt es heute nur noch vereinzelt. Das größte Angebot stellen Reh, Hirsch (Rotwild und Damwild) und Wildschwein. Etwas kleiner ist das Angebot an Fasan, Wildente oder Hase, da die Jagdzeiten für diese Wildarten kürzer sind.
Jagdzeiten:
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Wildbret
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Jagdzeit
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Rehwild
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Mai bis Februar
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Rotwild
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Juni bis Februar
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Dam- und Sikawild
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Juli bis Februar
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Wildschwein
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Juni bis Januar (Frischlinge ganzjährig)
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Muffelwild
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August bis Januar
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Gamswild
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August bis Mitte Dezember
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Hasen
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Oktober bis Dezember
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Wildkaninchen
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ganzjährig
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Rebhühner
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September bis November
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Fasan
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Oktober bis Januar
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Wildenten
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September bis Januar
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Wildtauben
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November bis Februar
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Wildgänse
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August; November bis Mitte Januar
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Quelle: aid-Heft Nr. 1341 “Wild und Wilderzeugnisse”
Die Bundesländer können abweichende Bestimmungen erlassen.
Gesa Maschkowski