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Kennzeichnung verpackter Lebensmittel

Was gehört aufs Etikett?


Wer kauft schon gerne die Katze im Sack? Damit Sie bei verpackten Lebensmitteln nicht eine böse Überraschung erleben, finden Sie auf den Produkten verschiedene Informationen. Der Blick aufs Etikett lohnt sich!


Das Etikett - die Visitenkarte

Auf dem Etikett oder an anderer Stelle der Packung finden Sie Informationen über Inhaltsstoffe, Qualitätsmerkmale und Eigenschaften des Lebensmittels. Eine ganze Reihe von Grundangaben sind für alle verpackten Lebensmittel vorgeschrieben.


Die Verkehrsbezeichnung
ist der Name des Lebensmittels: Er hilft Ihnen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von anderen, ähnlichen Produkten zu unterscheiden.


Das Zutatenverzeichnis
informiert Sie, was im Lebensmittel drin ist. Die Zutaten sind nach ihrem Gewichtsanteil aufgelistet: An erster Stelle steht die Hauptzutat, an letzter Stelle die Zutat mit der geringsten Menge. Wird eine Zutat besonders hervorgehoben, dann muss auch die Menge angegeben werden. Diese Mengenangabe kann im Zutatenverzeichnis oder bei der Verkehrsbezeichnung erfolgen, zum Beispiel: Sahnepudding mit ... % Sahne. Auch alle Zusatzstoffe, die in einem Lebensmittel eingesetzt werden, müssen im Zutatenverzeichnis stehen. Sie tragen in der Regel einen Klassennamen, der die Funktion des Zusatzstoffes beschreibt, zum Beispiel Farbstoff, Emulgator oder Konservierungsstoff. Zusätzlich zum Klassennamen kann dann entweder der Name des Zusatzstoffes selbst oder seine E-Nummer genannt werden, zum Beispiel: Verdickungsmittel Guar oder Emulgator E 471.

Auch bei Zutaten, die selbst aus mehreren Zutaten bestehen, müssen die einzelnen Bestandteile noch einmal aufgeführt werden, zum Beispiel bei einer Hühnersuppe mit Nudeln. In der Zutatenliste steht dann nicht nur "Nudeln", sondern auch die Bestandteile der Nudeln (Hartweizengries, Eier, Speisesalz). Die Zusatzstoffe von zusammengesetzen Zutaten müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie im Endprodukt noch eine technologische Wirkung ausüben. Von einer technologischen Wirkung geht man beispielsweise aus, wenn ein Joghurt mehr als zwei Prozent Fruchtzubereitung enthält und in dieser Fruchtzubereitung ursprünglich Konservierungsstoffe eingesetzt wurden. Da Fruchtjoghurt normalerweise deutlich mehr als zwei Prozent Fruchtzubereitung enthält, müssen auch die Konservierungsstoffe der Fruchtzubereitung in der Zutatenliste stehen, wenn sie denn verwendet wurden.

Besonders strenge Regeln gelten für die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene wie Soja, Weizen, Milch, Eier, Nüsse usw. Gleich in welchen Mengen sie verarbeitet werden, ob sie direkt oder indirekt über zusammengesetzte Zutaten ins Lebensmittel gelangen, sie müssen immer aufs Etikett.


Das Mindesthaltbarkeitsdatum
gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem das Lebensmittel in der ungeöffneten Packung seine besonderen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Farbe und Nährstoffe mindestens behält.

Nach Ablauf des Datums ist das Lebensmittel nicht automatisch verdorben oder sein Wert gemindert. Bevor Sie es verwenden, sollten Sie jedoch Aussehen, Geruch und eventuell den Geschmack überprüfen.

Ist die Haltbarkeit nur bei bestimmten Lagerbedingungen gewährleistet, sind diese zusätzlich genannt. Beispiel: "Bei 4-8 Grad Celsius mindestens haltbar bis ..." oder "Kühl und trocken lagern."


Das Verbrauchsdatum
Leicht verderbliche Lebensmittel wie abgepacktes Hackfleisch tragen statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum. Bis zu diesem Tag sollten Sie das Produkt spätestens verbrauchen.


Die Füllmenge

informiert Sie über das Gewicht, das Volumen oder die Stückzahl des abgepackten Lebensmittels. Bei konzentrierten Produkten wie Suppen und Soßen finden Sie zusätzlich die Angabe, wie viel Liter oder Milliliter das zubereitete Produkt ergibt. Bei Lebensmitteln in einer Aufgussflüssigkeit, zum Beispiel Obst in Dosen oder Gewürzgurken steht außerdem das Abtropfgewicht, zum Beispiel: Füllmenge 825 Gramm, Abtropfgewicht 490 Gramm.


Die Herstellerangabe
nennt Namen oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder des in der EU niedergelassenen Verkäufers. Bei einer Reklamation können Sie und der Verkäufer somit feststellen, woher das Lebensmittel stammt.


Die Losnummer oder Chargennummer
ordnet das Lebensmittel einer Warenpartie zu. Ein Los umfasst Lebensmittel, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt und verpackt wurden. Wird die Ware reklamiert, kann der Hersteller mit Hilfe der Nummer betriebsintern Fehlern nachgehen.


Der Preis
sagt Ihnen, was das abgepackte Lebensmittel kostet. Er heißt deshalb auch Endpreis. Sie finden ihn entweder auf dem Produkt selbst oder auf einem Schild nahe bei der Ware. Zusätzlich muss ein Grundpreis angegeben werden, das ist der Preis pro 100 Gramm, Kilogramm oder pro Liter des Lebensmittels. Dadurch können Sie die Preise von Produkten, die in verschiedenen Mengen abgepackt sind, wie Käse oder Fleisch, leichter vergleichen. Der Grundpreis muss beim Endpreis platziert sein.


Autornnen: Brigitte Plehn und Gesa Maschkowski, aid


Informationen zur Allergenkennzeichnung finden Sie in der Rubrik Ernährungsinfos/Allergie.

Informationen zu Zusatzstoffen gibt es in der Rubrik Verarbeitung.

Mehr Informationen zur Kennzeichnung finden Sie auf aid.de in der Rubrik Verbraucherschutz.

 

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Stand: 17.07.2008
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