Sitemap  |  Kontakt  |  Impressum  |  AGB  |  Hilfe
Kirschen
ErzeugungVerarbeitungEinkauf und KennzeichnungZubereitung und LagerungGesund EssenVerbraucherschutz

Expertenforum: Gentechnik    «zurück

Frage von Kristina am 04.01.2006 16:53 Uhr

gentechnikfreien Genuss + Überwachung d. Kennzeichnungspflicht

Sehr geehrtes Info-Service-Team,
Frage 1:Im "Einkaufsratgeber für gentechnikfreien Genuss" von Greenpeace finde ich bei dem Speiseöl Brölio den Vermerk "aus dem Sortiment genommen".Was bedeutet das und wie kam es dazu?Zu kaufen ist Brölio ja noch.
Frage 2:Kann ich davon ausgehen, dass Brötchen in Bäckereien, welche keine kennzeichnung haben, wirklich auch keine GVO enthalten?Wie genau und von wem wird denn eigentlich auf die Überwachung d.Kennzeichnungspflicht geachtet?Wie läuft das ab?
Vielen Dank im Voraus,
MIt freundlichen Grüßen,
Kristina

Expertenantwort von Christof Meinhold am 11.01.2006 11:02 Uhr

Sehr geehrte Fragenstellerin!

Zu Frage 1:
Bitte wenden Sie sich hierzu an den Herausgeber des Einkaufsratgebers. Uns liegen leider keine Erkenntnisse vor, was dieser Vermerk bedeutet.

Zu Frage 2:
Grundsätzlich muss Mehl aus gentechnisch veränderten Pflanzen (z. B. Mais, Soja, Weizen) ebenso wie Zusatzstoffe, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt worden sind, entsprechend gekennzeichnet werden. Jedoch sind Mehle und andere Produkte bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent von der Kennzeichnungspflicht befreit, wenn die Beimischung gentechnisch veränderter Organismen zufällig und unbeabsichtigt in das Produkt gelangt ist.
Hingegen werden Enzyme (z. B. Amylasen), die bei der Herstellung von Backwaren zum Einsatz gekommen sind und die Art Ihrer Herstellung generell nicht auf der Zutatenliste angegeben. Amylasen können also mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden, ohne dass dies gekennzeichnet werden muss.

Eine fehlende Gentechnik-Kennzeichnung ist keine Garantie dafür, dass Brot, Brötchen oder andere Produkte gar nicht mit gentechnisch veränderten Organismen in Berührung gekommen sind, sondern dass sie zu 99,1 % keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten.

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Artikel „Bald jedes Brot genmanipuliert?“

In Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für die Überwachung der Lebensmittel zuständig. Die Lebensmitteluntersuchungsämter kontrollieren auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften zur Gentechnik. Jedes Bundesland verfügt in der Regel über mindestens ein Labor, das mit der für diese Untersuchungen erforderlichen Analysetechnik ausgestattet ist.

Die Untersuchungsergebnisse zur Einhaltung der Kennzeichnungspflicht der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den aid-Medien:

Gentechnik in Lebensmitteln – So wird gekennzeichnet (zum kostenlosen download erhältlich)

Gentechnik im Einkaufskorb (auch im download)


Mit freundlichen Grüßen
Christof Meinhold
Diplom-Ernährungswissenschaftler

Schlagwörter: GVOs Kennzeichnung gentechnisch veränderte Lebensmittel Überwachung

Curve Bottom Left