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Sorgenkind der Überwachung

Wie seriös sind die Produkte?


Mit Nahrungsergänzungsmitteln lassen sich Geschäfte machen: Auf mindestens 1 Milliarde Euro schätzt die Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH, Berlin, (Forsa-Institut) den Jahresumsatz allein mit Vitamin- und Mineralstoffpräparaten in Deutschland. Die Branche verzeichnet ein jährliches Umsatzwachstum im zweistelligen Bereich. Den Ergebnissen der Forsa-Studie zufolge konsumiert jeder Dritte in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel.

Vertriebsmethoden zum Teil zweifelhaft

Vitamin-Brausetabletten

Nahrungsergänzungsmittel sind inzwischen fast überall erhältlich. In der Apotheke wird der Eindruck erweckt, es handele sich um seriöse, geprüfte und zugelassene Produkte mit nachgewiesener Wirkung, was den besonders hohen Preis rechtfertigt. Tatsächlich aber gibt es oft keinen Unterschied zu Produkten aus dem sonstigen Handel wie Drogeriemärkten.

Manche Firmen bedienten und bedienen sich zweifelhafter Vertriebsmethoden, bei denen zum Beispiel ein Kunde neue Abnehmer wirbt und eine umso höhere Prämie erhält, je mehr Ware die von ihm geworbenen Neukunden bestellen. Da es mehrere Ebenen gibt und auf jeder Stufe an den Produkten mitverdient wird, sind die Produkte durchweg überteuert.

Insgesamt ist der Markt durch einen häufigen Wechsel von Firmen und Produkten gekennzeichnet. Um einem Vertriebsverbot wegen irreführender Werbung oder Verkehrsunfähigkeit zu entgehen, haben manche Produkte von vornherein nur eine "kurze Lebenszeit". Meist kommen sie mit massivem PR-Aufwand auf den Markt. Da die Hersteller häufig nicht oder nur schwer zu ermitteln sind, ist der Gewinn bereits verbucht, bis die Aufsichtsbehörden, die Wettbewerbsvereine und die Gerichte handeln können.

Der Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln über Internet, Verkaufsveranstaltungen von Reiseanbietern, Haustürgeschäfte und andere Formen des Direktmarketings unterliegen ebenso wie andere Vertriebsformen der amtlichen Lebensmittel-Überwachung. Sie sind aber für die Behörden schwieriger kontrollierbar, vor allem dann, wenn es sich um ausländische Firmen handelt.  

Häufig falsche Angaben zu Inhaltsstoffen

BrausetablettenDie Lebensmittelüberwachungsämter stellen fest, dass gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln der Trend zunimmt, mit falschen Angaben zu werben, seien es unzulässige Aussagen zu den Inhaltsstoffen oder Aussagen zur Gewichtsreduktion, die in Deutschland verboten sind. Auch die Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln lässt häufig zu wünschen übrig. So stellte die Universität Hohenheim bei Beta-Carotin-Präparaten eine deutliche Unter- und Überschreitung der deklarierten Carotinoidgehalte fest (-22 % bis +70 %). Die deutsche Sporthochschule Köln fand bei "nicht-hormonellen" Nahrungsergänzungsmitteln für Sportler in elf Prozent der Produkte hormonell wirksame Substanzen. Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung fallen Nahrungsergänzungsmittel immer wieder auf, weil Hersteller nicht einmal wissen, was in den Präparaten enthalten ist oder mit Substanzen werben, die es nicht gibt.

Mehr Verbraucherschutz durch Verordnung

Nahrungsergänzungsmittel mit Paragraphen-ZeichenEine Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel (NemV) soll den Verbraucher vor unseriösen Produkten schützen. Am 24.05.2004 wurde mit dieser Verordnung die Richtlinie 2002/46/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel in deutsches Recht umgesetzt.

Die wichtigsten Veränderungen der Verordnung sind:

  • Spätestens am 1.12.2005 müssen alle Nahrungsergänzungsmittel auch als solche erkennbar sein. Sie müssen die Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel" tragen.
  • Es müssen die täglich empfohlene Verzehrsmenge und die Nährstoffzusammensetzung angegeben werden. 
  • Eine Reihe von Warnhinweisen werden vorgeschrieben, so die Hinweise, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene Ernährung verwendet werden sollten, dass die Produkte außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern sind und dass die empfohlene tägliche Verzehrsmenge nicht überschritten werden sollte. 
  • Eine Positivliste gibt vor, welche Substanzen verwendet werden dürfen. In dieser Liste werden zunächst nur Vitamine und Mineralstoffe einschließlich Spurenelemente erfasst. 
    Neu ist auch, dass in Zukunft alle Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln ihre Präparate beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden müssen. Das BVL leitet dann die entsprechenden Informationen an die Überwachungsbehörden und das zuständige Ministerium weiter. Mit dieser Maßnahme verspricht sich der Gesetzgeber eine Erleichterung bei der Überwachung dieser Produkte.

Es ist geplant, den Anwendungsbereich der Verordnung nach und nach zu erweitern, zum Beispiel mit Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel, die Aminosäuren oder essenzielle Fettsäuren enthalten.

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