Die Grenzen der Kennzeichnung
Wo müssen Allergiker jetzt noch aufpassen?
Den meisten Allergikern ist mit der neuen Kennzeichnung geholfen, wer jedoch auch kleinste Spuren nicht verträgt, muss weiterhin aufpassen. Und selbst wenn ein Großteil der Lebensmittel schon nach den neuen Vorschriften gekennzeichnet ist, wird es für einen längeren Zeitraum noch Produkte geben, die keine Allergenkennzeichnung tragen.
Denn es gibt eine unbefristete Übergangszeit: Lebensmittel, die vor dem 25. November 2005 hergestellt wurden, können ohne Allergenkennzeichnung zeitlich unbegrenzt abverkauft werden.
Hier gilt die Allergenkennzeichnung (noch) nicht:

Keine Kennzeichnung an der Wursttheke
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- Sehr kleine Packungen, zum Beispiel Portionspackungen für das Hotelfrühstück, benötigen kein Zutatenverzeichnis, daher gibt es auch keine Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung.
- Für unverpackte Lebensmittel, zum Beispiel in der Wursttheke und auf dem Wochenmarkt gibt es keine Verpflichtung zur Allergenkennzeichnung. Auch in Restaurants oder Kantinen müssen allergene Zutaten nicht ausgewiesen werden.
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Keine Entwarnung für Gewürzallergiker
Wer auf Gewürze wie Pfeffer oder Paprika reagiert, muss weiterhin vorsichtig sein. Die Zutaten von Gewürzmischungen müssen nur aufgelistet werden, wenn mehr als 2 Prozent davon im Lebensmittel verarbeitet wurden. Bei Gewürzmischungen, die zu weniger als zwei Prozent im Lebensmittel enthalten sind, ist keine Auflistung der einzelnen Gewürzzutaten nötig.
Keine Allergenkennzeichnung: Der Hinweis auf Spuren von ...
Noch nicht befriedigend gelöst ist das Problem der unbeabsichtigten Beimischungen. Werden zum Beispiel in einem Betrieb Nüsse verarbeitet, dann können auch nussfreie Produkte versehentlich Spuren davon enthalten. Hier gilt die Allergenkennzeichnung nicht, denn es handelt sich um "Rückstände" und nicht um reguläre Zutaten. Die Hersteller geben daher den Hinweis
"kann Spuren von … enthalten."
oder
"In unserem Betrieb werden auch … verarbeitet"
Das bedeutet für Sie:
- Dieses Produkt kann das genannte Allergen enthalten, muss es aber nicht.
- Sie können sich nicht darauf verlassen, dass das Produkt keine unbeabsichtigte Verunreinigung enthält, wenn der Hinweis fehlt.
In einer aktuellen Untersuchungsreihe des chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Stuttgart beispielsweise wurden Lebensmittel auf Haselnussspuren untersucht. 72 Prozent der Proben trugen Hinweise auf Haselnussspuren, in 60 Prozent waren Spuren nachweisbar, zwölf Prozent der Proben trugen keinen Hinweis, obwohl sie Haselnussspuren enthielten. Noch vorsichtiger waren die Hersteller bei Hinweisen auf Erdnüsse: Von zehn Schokoladen mit einem Hinweis auf eine Erdnusskontamination war nur eine einzige damit belastet.
Herausforderung für Wissenschaft und Politik
Bis das Problem der unbeabsichtigten Verunreinigung mit Allergenen gelöst werden kann, muss allerdings noch viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit geleistet werden. Eine Befragung von 157 europäischen Lebensmittelherstellern ergab, dass es schon in den Betrieben große Unterschiede gibt, wie mit dem Problem einer Erdnusskontamination umgegangen wird. Auch fehlen Analysemethoden zum Nachweis von Erdnussspuren in Lebensmitteln. Eine erste Maßnahme wurde in der Schweiz ergriffen. Hier gibt es einen Grenzwert von ein Gramm allergene Zutat pro Kilo Lebensmittel. Ab dieser Menge muss jedes Allergen gekennzeichnet werden, gleich ob es absichtlich oder versehentlich zugesetzt wurde. Allergologen hingegen kritisieren, dass dieser Grenzwert zu hoch ist. Für viele Zutaten ist allerdings noch gar nicht bekannt, welche Menge eines Allergens eine Unverträglichkeit auslöst.
Gesa Maschkowski, aid