Expertenstatements zur Allergenkennzeichnung
Wie sehen Betroffene und Hersteller die neue Kennzeichnung?
Die Kennzeichnung bringt Fortschritte für die Allergiker, aber auch viel Aufwand für die Hersteller und in Zukunft noch viele Herausforderungen.
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Sonja Lämmel, Diplom-Oecotrophologin und Ernährungsexpertin des Deutschen Allergiker und Asthmatikerbundes, DAAB in Mönchengladbach, erläutert die Situation der Betroffenen:
aid infodienst: Frau Lämmel, wer profitiert aus Ihrer Sicht von der neuen Allergenkennzeichnung und wer bleibt außen vor?
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Sonja Lämmel
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Lämmel: Die neue Allergenkennzeichnung stellt speziell für die Lebensmittelallergiker eine erste Erleichterung bei der Auswahl geeigneter Lebensmittel dar. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung der vierzehn Hauptallergene wird dem Lebensmittelallergiker die Auswahl beim Einkauf geeigneter Produkte erleichtert.
Allerdings gilt dies nur für einen Teil der Allergiker. Menschen, die hochgradig mit schweren Symptomen auf kleinste Spuren eines Lebensmittels allergisch reagieren, müssen auch in Zukunft das Gespräch mit dem Hersteller suchen, um sicher zu gehen, dass auch keine Spuren des Allergieauslösers im Lebensmittel enthalten sind. Ebenfalls das Nachsehen haben Gewürz-, Kräuterallergiker und Personen, die auf Lebensmittel wie Sonnenblumenkerne, Kümmel, Zimt, Pfeffer, Knoblauch oder Zwiebeln reagieren. Auch der Ausser-Haus Verzehr gestaltet sich weiterhin schwierig, da die Allergenkennzeichnung bisher nur für abgepackte Ware gilt.
aid infodienst: Wie beurteilen Sie die Ausnahmen von der Allergenkennzeichnung, die für einige hochverarbeitete Lebensmittel wie Sojaöl oder Glucosesirup gelten? Kann man jetzt schon absehen, dass diese Ausnahmen für Allergiker problematisch sind?
Lämmel: Je mehr sichere Lebensmittel für den Allergiker auf dem Speiseplan stehen, desto besser. Allerdings muss gewährleistet sein, dass diese Ausnahmen keine allergischen Reaktionen mehr hervorrufen. Hierzu laufen Untersuchungen, deren Ergebnisse abzuwarten sind.
aid infodienst: Derzeit sind die Kennzeichnungsvorschriften sehr streng: Die "Allergenen Vierzehn" müssen immer aufs Etikett, auch wenn sie nur in kleinsten Mengen im Lebensmittel vorkommen. Was halten Sie von dem Vorschlag, Allergene erst ab einem gewissen Schwellenwert zu kennzeichnen?
Lämmel: Ob und welche Schwellenwerte sinnvoll und sicher sind muss sich ebenfalls in Untersuchungen zeigen. Hier sollte die Gesundheit der Verbraucher im Vordergrund stehen. Nur wenn eindeutig bewiesen ist, dass gewisse Allergene nur ab einer bestimmten Konzentration allergische Reaktionen auslösen, kann die Diskussion um die Schwellenwerte weitergehen.
aid infodienst: Der DAAB fordert mehr Klarheit bei "Cross-Contamination", also unbeabsichtigen Verunreinigungen mit Allergenen. Wie sollte man Ihrer Meinung nach damit umgehen?
Lämmel: Der DAAB wünscht sich standardisierte Untersuchungsmethoden, mit denen Spuren eines Allergens im Lebensmittel nachgewiesen werden können. Dies würde unnötige Warnhinweise überflüssig machen und die Lebensmittelpalette für den Allergiker erweitern.
Bettina Muermann
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Nicht nur die Nahrungsmittelhersteller selbst, auch die Betriebe, die Rohstoffe und Zutaten liefern, müssen über allergene Zutaten peinlich genau Buch führen; denn am Ende muss alles aufs Etikett! Der aid infodienst befragte dazu Bettina Muermann, Geschäftsführerin des Aromenverbandes, DVAI in Meckenheim und Brüssel.
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aid infodienst: Was bedeutet die neue Allergenkennzeichnung für die Hersteller von Lebensmittelaromen?
Muermann: Die Hersteller von Aromen müssen ihre Kunden in der Lebensmittelindustrie und im Lebensmittelhandwerk darüber informieren, welche allergenen Zutaten sie verwenden. Der Aroma-Hersteller prüft also, welche Stoffe der allergenen Hitliste er eingesetzt hat, dazu kann beispielsweise Sojalecithin oder Weizenstärke gehören. Es handelt sich im Wesentlichen um Trägerstoffe oder Lösungsmittel, die Aromen zugesetzt werden, damit sie in der Verarbeitung besser handhabbar sind. Das allergene Potenzial von den Aromen selbst ist aufgrund ihrer niedrigen Dosierung in Lebensmitteln gering. Allergische Reaktionen auf einzelne Aromastoffe wurden bisher äußerst selten beschrieben.
aid infodienst: Wo sehen Sie Vorteile der Allergenkennzeichnung?
Muermann: Ich denke schon, dass die Betroffenen Vorteile haben. Sie brauchen die Informationen als Entscheidungsgrundlage beim Einkaufen. Weniger positiv finde ich, wenn diese Information als Warnung genutzt wird oder wenn unsere Kunden in der Industrie fordern, wir sollten überhaupt keine Allergene mehr verwenden. Man sollte die neue Kennzeichnung als Fortschritt sehen und nicht als negative Qualifizierung.
aid infodienst: Derzeit sind die Kennzeichnungsvorschriften ja sehr streng: Die "Allergenen Vierzehn" müssen immer aufs Etikett, auch wenn sie nur in kleinsten Mengen im Lebensmittel vorkommen. Was halten Sie von dem Vorschlag, Allergene erst ab einem gewissen Schwellenwert zu kennzeichnen?
Muermann: Wenn sich die Wissenschaftler einig sind, dann sind derartige Grenzwerte sinnvoll. In der Schweiz gibt es schon einen solchen Grenzwert, der jedoch relativ hoch liegt. Auch bei Schwefeldioxid haben wir einen. Allerdings muss gleichzeitig die Analytik verbessert werden, sodass man die allergenen Substanzen auch noch im fertigen Lebensmittel nachweisen kann. Das wäre für die Betroffenen sicher eine Hilfe.
aid infodienst: Können Sie uns ein anschauliches Beispiel dafür nennen, was sich jetzt ändert?
Muermann: Vorher stand in der Zutatenliste nur die Bezeichnung Aroma. Jetzt wird der Verbraucher hinter dem Aroma eine Klammer finden, in der beispielsweise "Soja" oder "Sellerie" steht.
Die Interviews führte Gesa Maschkowski, aid.