M wie Malachitgrün
Malachitgrün
Tierarzneimittel, das bei Zierfischen eingesetzt wird. Bei Fischen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, darf es nicht angewendet werden. Bei Nachweis der Substanz dürfen die Fische nicht in Verkehr gebracht werden. 2007 wies das BfR in unbehandelten, freilebenden Aalen in 20 von 40 Proben Malachitgrün nach, ein Indiz dafür, dass die verbotene Substanz eine allgemein vorkommende Umweltkontaminante ist. Die Belastungen stammen wahrscheinlich aus dem Abwasser. Der grünblaue Triphenylmethanfarbstoff wird als potenziell Krebs erregend eingestuft und ist seit 2004 als Tierarzneimittel grundsätzlich verboten.
Meerestiergifte
Fische, Krebs- und Weichtiere können Gifte enthalten, die sie entweder selbst produzieren oder mit Algen oder Einzellern aus dem Wasser aufnehmen, dazu gehören Saxitoxin und Tetrodotoxin. Wenn Fische verderben, können biogene Amine gebildet werden.
3-MCPD
3-Monochlorpropan-1,2-diol. Kann bei der Herstellung der Lebensmittelzutat „hydrolysed vegetable protein“ (hydrolisiertes Pflanzeneiweiß) entstehen. Die Substanz ist wahrscheinlich Krebs erregend. EU-weit legt die EG-Kontaminantenverordnung 1881/2006 Höchstgehalte für hydrolisiertes Pflanzeneiweiß bzw. Sojasoße fest.
Moschusverbindungen
Synthetische Duftstoffe, die als preiswerter Ersatz für Natur-Moschus in Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Weichspülern und Luftverbesserern verwendet werden. In diese Gruppe gehören Nitromoschusverbindungen (Moschusxylol, Moschusketon) und die heute mengenmäßig bedeutsameren polyzyklischen Moschusverbindungen. Seit den 1980er-Jahren ist bekannt, dass sie in Kläranlagen nur unzureichend abgebaut werden und über das Abwasser in Flüsse und Meere gelangen. Sie lagern sich im Fettgewebe von Fischen ab, reichern sich so in der Nahrungskette an und gehen auch in die Muttermilch über.
Fische aus der Teichwirtschaft, zahlreichen Flüssen und Seen sind deutlich weniger beziehungsweise seltener belastet als Meeresfische, Muscheln und Krabben aus der Nordsee. Bedeutsamer als die Belastung des Menschen über die Nahrungskette ist die direkte Aufnahme der Moschusverbindungen aus Kosmetika und Waschmittelrückständen durch die Haut.
Einige Nitromoschusverbindungen, darunter Moschusambrette, sind aufgrund ihrer gesundheitsschädigenden Wirkung seit Mitte der 1990er-Jahre verboten. Auf die Anwendung von Moschusxylol in Kosmetika und Waschmitteln verzichtet die deutsche Industrie seit 1993 freiwillig, da Moschusxylol im Tierversuch die Entstehung von Leberkrebs begünstigt. Auf Grundlage einer wissenschaftlichen Risikobewertung gelten in der EU seit 2004 Höchstmengen für Moschusxylol und -keton in kosmetischen Erzeugnissen. Seither nehmen die Gehalte von Nitromoschusverbindungen in Wasser- und Fischproben sowie in Muttermilch deutlich ab.
Mutterkorn
Vorwiegend auf Roggen, aber auch auf anderen Getreidearten anstelle eines Getreidekorns wachsendes schwarzes Geflecht des Pilzes Claviceps purpurea. Die enthaltenen Mykotoxine (Ergot-Alkaloide) verursachen Ergotismus mit Halluzinationen und Muskelkrämpfen. Durch die gefäßverengende Wirkung kommt es zunächst zu Durchblutungsstörungen und bei längerer Einwirkung zum Absterben von Händen und Füßen. Diese Krankheit, die tödlichen Ausgang haben kann, war im Mittelalter als Sankt-Antonius-Feuer bekannt. Das Krankheitsbild ist auf einem Bild des Isenheimer Altars in Colmar dargestellt. Im Getreideanbau kann der Befall durch Mutterkorn heute durch landwirtschaftliche Maßnahmen deutlich verringert werden. Zudem wird bei der Getreidereinigung in Mühlen das Mutterkorn entfernt. Trotzdem kommen immer wieder Mehle in den Verkauf, die deutlich höhere Mutterkornalkaloidgehalte aufweisen als die vorgeschriebenen 0,5 Prozent in Konsumgetreide. Das BfR empfiehlt daher EU-einheitliche Höchstwerte festzusetzen.
Mykotoxine
Giftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen, bisher sind mehr als 300 Arten bekannt. Die wichtigsten Mykotoxinbildner gehören zu den Pilzgattungen Aspergillus, Penicillium und Fusarium. Die bekanntesten Vertreter an Schimmelpilzgiften sind Aflatoxine, Ochratoxine, Ergotalkaloide, Fusarientoxine (Trichothecene, Fumonisine, Zearalenone), Patulin und Alternariatoxine. Schimmelpilzgifte können Organe wie Leber und Nieren schädigen und die körpereigene Abwehrkraft unterdrücken. Bei einigen dieser Stoffe werden auch mögliche Krebs erzeugende Eigenschaften diskutiert. Im Lebensmittel können Mykotoxine enthalten sein, wenn ungünstige Temperaturen und Feuchtigkeit bei Ernte, Lagerung, Transport oder Weiterverarbeitung zum Wachstum von Schimmelpilzen führen. Durch Verwendung verschimmelter Futtermittel können einige Mykotoxine auch in Lebensmittel tierischer Herkunft gelangen. Das Erhitzen von Lebensmitteln kann einige, jedoch nicht alle Mykotoxine zerstören.
Myristicin
Natürlicher Inhaltsstoff von Muskatnüssen, in geringeren Mengen auch in anderen Gewürzen wie Dill, Petersilie, Anisöl, Zitronenöl enthalten. Muskatnüsse enthalten außerdem auch Elemicin. Im menschlichen Körper entsteht aus beiden Stoffen eine Substanz, die der Psychodroge Mescalin ähnelt. Symptome einer Vergiftung sind Orientierungsstörungen, Halluzinationen und Blutdruckschwankungen. 15 Gramm pulverisierte Muskatnuss führen bei Erwachsenen zu schweren Vergiftungen, für Kinder kann eine Nuss tödlich sein.
Stand: 01.02.2010