Mineral-, Quell- und Tafelwasser
Natürliches Mineralwasser ist das einzige Lebensmittel, das amtlich anerkannt und für den Vertrieb zugelassen wird. Die Vorschriften dafür regelt die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Sie gilt für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von natürlichem Mineral-, Quell- und Tafelwasser sowie von sonstigem in Fertigpackungen abgefüllten Trinkwasser, das an den Verbraucher abgegeben wird, nicht jedoch für Heilwasser.
In Deutschland gibt es über 700 amtlich anerkannte natürliche Mineralwässer und über 70 Heilwässer aus deutschen Brunnen. Die meisten Wässer haben regionale Bedeutung, nur wenige werden in ganz Deutschland vertrieben.
Warenkundlich lassen sich die Wässer unterscheiden in:
- Natürliche Mineralwässer, Säuerlinge/Sprudel, Stille Mineralwässer/Medium
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Quellwässer
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Tafelwässer
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Heilwässer
Wassertypen
Von der Gesteins- und Bodenart hängt es ab, welche Mineralien sich im Wasser befinden. Aufgrund dieses Gehalts lassen sich drei Wassertypen unterschieden:
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Chlorid (Cl-)-Wässer stammen aus Quellen, die unterirdische Salzlager durchflossen haben. Sie enthalten oft einen hohen Gehalt an Natrium. Bei mehr als 200 Milligramm Chlorid pro Liter können Mineralwässer als chloridhaltig deklariert werden.
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Sulfat (SO42-)-Wässer entstehen bei besonders gipshaltigen Böden. Ab einem Gehalt von 200 Milligramm Sulfat pro Liter werden Mineralwässer als sulfathaltig bezeichnet. Sie schmecken je nach Sulfatkonzentration süßlich bis leicht bitter.
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Hydrogencarbonat (HCO3-)-Wässer stammen aus Gesteinen, die besonders viel Kalk – Calciumcarbonat und Hydrogencarbonat – enthalten. Ab 600 Milligramm Hydrogencarbonat pro Liter ist die Bezeichnung bicarbonathaltig auf dem Etikett erlaubt. Diese Wässer schmecken eher neutral.
Darüber hinaus gibt es noch verschiedene Mischformen, wie Calcium-Sulfat-Hydrogencarbonat-Wässer oder Calcium-Magnesium-Chlorid-Wässer. Benannt sind diese Wässer nach ihren Hauptbestandteilen
Mineralwasser „plus“
Im Trend sind Mischgetränke auf Mineralwasserbasis, auch "Near-Water"-Getränke genannt oder „Wasser mit Geschmack“, zum Beispiel
- Fruchtsaft-Schorlen,
- aromatisierte Wässer (Flavoured Water), teilweise auch leicht gesüßt,
- wassernahe Getränke (Aqua plus, Near-Water) aus Mineralwasser plus Aroma plus funktioneller Inhaltsstoffe.
Die Produkte gehören rechtlich zu Getränken eigener Art. Für sie gibt es keine speziellen Vorschriften. Sie unterliegen jedoch den allgemeinen Bestimmungen des Lebensmittelrechts, wie der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung oder der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (siehe auch Erfrischungsgetränke).
Gesa Maschkowski, Heike Krull