Schokolade
Schokolade und Schokoladenwaren sind Erzeugnisse aus fein gemahlenen Kakaokernen (= Kakaomasse), Kakaobutter und Haushaltszucker (= Saccharose). Kakaobutter ist auch in der Kakaomasse enthalten und kommt je nach Bedarf hinzu. Darüber hinaus können weitere Zutaten verwendet werden, etwa Milcherzeugnisse, Nüsse, Mandeln, Trauben und andere.
Besondere Vorschriften (siehe auch Sorten-Vergleich) gelten für:
- Schokolade
- Gianduja-Haselnuss-Schokolade
- Milchschokolade, Sahneschokolade, Magermilchschokolade
- Gianduja-Haselnuss-Milchschokolade
- Haushaltsmilchschokolade
- Weiße Schokolade
- Gefüllte Schokolade
- Chocolate a la taza
- Chocolate familiar a la taza
- Schokoladenstreusel/-flocken
- Kuvertüren
- Pralinen
Die „EG-Richtlinie über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse für die menschliche Ernährung“ aus dem Jahr 2000 legt die Verkehrsbezeichnungen, die Zusammensetzung sowie die Verpackung und Etikettierung von Kakao- und Schokoladenerzeugnissen fest. Insbesondere regelt sie die Verwendung von anderen Fetten als Kakaobutter (siehe weitere Zutaten). In Deutschland setzt die Kakaoverordnung diese europäische Richtlinie in nationales Recht um.
Sorten-Vergleich
Schokoladen-
sorte
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Gesamt- kakao-
trocken-
masse
|
Kakao-
butter
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Milch- trocken-
masse
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Milchfett
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geregelt durch
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Schokolade
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mindestens
35 Prozent
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mindestens
18 Prozent
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–
|
–
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Kakao-
Verordnung
|
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Milchschokolade
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mindestens
25 Prozent
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–
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mindestens
14 Prozent
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mindestens
3,5 Prozent
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Kakao-
Verordnung
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Vollmilch-
schokolade
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mindestens
30 Prozent
|
–
|
mindestens
18 Prozent
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mindestens
4,5 Prozent
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Kakao-
Verordnung
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Haushaltsmilch-
schokolade
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mindestens
20 Prozent
|
–
|
mindestens
20 Prozent
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mindestens
5 Prozent
|
Kakao-
Verordnung
|
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Sahneschokolade
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mindestens
25 Prozent
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–
|
mindestens
14 Prozent
|
mindestens
5,5 Prozent
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Kakao-
Verordnung
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Magermilch-
schokolade
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mindestens
25 Prozent
|
–
|
mindestens
14 Prozent
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höchstens
1 Prozent
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Kakao-
Verordnung
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Edle/Feine
Schokolade
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mindestens
43 Prozent
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mindestens
26 Prozent
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–
|
–
|
Kakao-
Verordnung
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Zart-/Halbbitter-
schokolade
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mindestens
50 Prozent
|
mindestens
18 Prozent
|
–
|
–
|
Handels-
brauch
|
Bitter-
schokolade
|
mindestens
60 Prozent
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mindestens
18 Prozent
|
–
|
–
|
Handels-
brauch
|
Schokoladen-
kuvertüre
|
mindestens
35 Prozent
|
mindestens
31 Prozent
|
–
|
–
|
Kakao-
Verordnung
|
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Weiße Schokolade
|
–
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mindestens
20 Prozent
|
mindestens
14 Prozent
|
mindestens
3,5 Prozent
|
Kakao-
Verordnung
|
Weitere Zutaten
Schokoladen dürfen Lebensmittel wie zum Beispiel Milcherzeugnisse, Kaffee, Nüsse, Nussmassen, Mandeln, Trockenfrüchte zugesetzt werden, nicht jedoch tierische Fette, die nicht ausschließlich aus Milch gewonnen werden. Der Anteil dieser Zutaten darf nicht mehr als 40 Prozent des Gesamtgewichtes betragen. Mehl und Stärke dürfen nur bei Chocolate a la taza und Chocolate familiar a la taza verwendet werden.
Erlaubt sind auch Zusätze von Aromastoffen ausgenommen solche, die einen Geschmack von Kakao, Schokolade oder Milchfett nachahmen.
Füllungen für Schokoladenwaren nehmen eine Sonderstellung ein. Hier dürfen auch bestimmte künstliche Aromastoffe in gewissen Höchstmengen zugesetzt werden, beispielsweise Äthylvanillin bis zu 250 mg/kg verzehrfertigem Lebensmittel.
Im Zuge der Harmonisierung des EU-Binnenmarktes ist das so genannte „Reinheitsgebot“ für Schokolade gefallen, das heißt, die Verwendung anderer pflanzlicher Fette als Kakaobutter ist in einem bestimmen Maße möglich. Zulässig sind tropische Pflanzenfette, wie Palmöl, Shea oder Borneotalg, bis zu einem Anteil von fünf Gewichtsprozent, wobei der Mindestgehalt an Kakaobutter oder Gesamtkakaotrockenmasse nicht verringert werden darf.
Im Rahmen der Harmonisierung entfielen auch die bis dahin geltenden Höchstmengen für den Zusatz an Zucker. Der Zuckergehalt ergibt jetzt sich aus den definierten Mindestmengen für die übrigen Zutaten.
Gesa Maschkowski, Heike Krull
Siehe auch:
- Kakao
- Feine Backwaren
- Speiseeis
- Zucker und Sirup