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Schokolade

Angebissene Tafel Schokolade (Foto: Farfalla, www.photocase.de)

Schokolade und Schokoladenwaren sind Erzeugnisse aus fein gemahlenen Kakaokernen (= Kakaomasse), Kakaobutter und Haushaltszucker (= Saccharose). Kakaobutter ist auch in der Kakaomasse enthalten und kommt je nach Bedarf hinzu. Darüber hinaus können weitere Zutaten verwendet werden, etwa Milcherzeugnisse, Nüsse, Mandeln, Trauben und andere.

Besondere Vorschriften (siehe auch Sorten-Vergleich) gelten für:

  • Schokolade
  • Gianduja-Haselnuss-Schokolade
  • Milchschokolade, Sahneschokolade, Magermilchschokolade
  • Gianduja-Haselnuss-Milchschokolade
  • Haushaltsmilchschokolade
  • Weiße Schokolade
  • Gefüllte Schokolade
  • Chocolate a la taza
  • Chocolate familiar a la taza
  • Schokoladenstreusel/-flocken
  • Kuvertüren
  • Pralinen

Die „EG-Richtlinie über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse für die menschliche Ernährung“ aus dem Jahr 2000 legt die Verkehrsbezeichnungen, die Zusammensetzung sowie die Verpackung und Etikettierung von Kakao- und Schokoladenerzeugnissen fest. Insbesondere regelt sie die Verwendung von anderen Fetten als Kakaobutter (siehe weitere Zutaten).  In Deutschland setzt die Kakaoverordnung diese europäische Richtlinie in nationales Recht um.

Sorten-Vergleich
Schokoladen-
sorte
Gesamt-
kakao-
trocken-
masse
Kakao-
butter
Milch-
trocken-
masse
Milchfett geregelt durch
Schokolade mindestens
35 Prozent
mindestens
18 Prozent
Kakao-
Verordnung
Milchschokolade mindestens
25 Prozent
mindestens
14 Prozent
mindestens
3,5 Prozent
Kakao-
Verordnung
Vollmilch-
schokolade
mindestens
30 Prozent
 – mindestens
18 Prozent 
mindestens
4,5 Prozent
Kakao-
Verordnung
Haushaltsmilch-
schokolade
mindestens
20 Prozent
mindestens
20 Prozent
mindestens
5 Prozent
Kakao-
Verordnung
Sahneschokolade mindestens
25 Prozent
mindestens
14 Prozent
mindestens
5,5 Prozent
Kakao-
Verordnung
Magermilch-
schokolade
mindestens
25 Prozent
mindestens
14 Prozent
höchstens
1 Prozent
Kakao-
Verordnung
Edle/Feine
Schokolade
mindestens
43 Prozent
mindestens
26 Prozent
Kakao-
Verordnung
Zart-/Halbbitter-
schokolade
mindestens
50 Prozent
mindestens
18 Prozent
Handels-
brauch
Bitter-
schokolade
mindestens
60 Prozent
mindestens
18 Prozent
Handels-
brauch
Schokoladen-
kuvertüre
mindestens
35 Prozent
mindestens
31 Prozent
Kakao-
Verordnung
Weiße Schokolade mindestens
20 Prozent
mindestens
14 Prozent
mindestens
3,5 Prozent
Kakao-
Verordnung
Weitere Zutaten

Schokoladen dürfen Lebensmittel wie zum Beispiel Milcherzeugnisse, Kaffee, Nüsse, Nussmassen, Mandeln, Trockenfrüchte zugesetzt werden, nicht jedoch tierische Fette, die nicht ausschließlich aus Milch gewonnen werden. Der Anteil dieser Zutaten darf nicht mehr als 40 Prozent des Gesamtgewichtes betragen. Mehl und Stärke dürfen nur bei Chocolate a la taza und Chocolate familiar a la taza verwendet werden.

Erlaubt sind auch Zusätze von Aromastoffen ausgenommen solche, die einen Geschmack von Kakao, Schokolade oder Milchfett nachahmen.

Füllungen für Schokoladenwaren nehmen eine Sonderstellung ein. Hier dürfen auch bestimmte künstliche Aromastoffe in gewissen Höchstmengen zugesetzt werden, beispielsweise Äthylvanillin bis zu 250 mg/kg verzehrfertigem Lebensmittel.

Im Zuge der Harmonisierung des EU-Binnenmarktes ist das so genannte „Reinheitsgebot“ für Schokolade gefallen, das heißt, die Verwendung anderer pflanzlicher Fette als Kakaobutter ist in einem bestimmen Maße möglich. Zulässig sind tropische Pflanzenfette, wie Palmöl, Shea oder Borneotalg, bis zu einem Anteil von fünf Gewichtsprozent, wobei der Mindestgehalt an Kakaobutter oder Gesamtkakaotrockenmasse nicht verringert werden darf.

Im Rahmen der Harmonisierung entfielen auch die bis dahin geltenden Höchstmengen für den Zusatz an Zucker. Der Zuckergehalt ergibt jetzt sich aus den definierten Mindestmengen für die übrigen Zutaten.


Gesa Maschkowski, Heike Krull


Siehe auch:

  • Kakao
  • Feine Backwaren
  • Speiseeis
  • Zucker und Sirup

Dieser Text stammt aus der aid-CD-ROM Nr. 3729 "Kennwort Lebensmittel". Dort finden Sie auf 1000 Seiten über 50 Lebensmittelgruppen mit Ihrer Warenkunde und Kennzeichnung, mit Tipps zur Lagerung und Zubereitung und aktuellen Ernährungsinfos.

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