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Tiefkühlkost

Gefrorene Brokkoliröschen (Foto: Fuzzy, www.photocase.de)

Tiefkühlkost ist die Bezeichnung für industriell hergestellte Lebensmittel, die durch Tiefgefrieren haltbar gemacht werden. Sie werden mit einem Hinweis darauf, dass sie tiefgefroren sind, in den Verkehr gebracht. Die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel regelt unter anderem welche Temperaturen für Tiefkühlkost eingehalten werden müssen und ihre Kennzeichnung. Im Haushalt selbst eingefrorene Lebensmittel werden als Gefriergut bezeichnet.

Tiefgekühlte Lebensmittel gehören zum so genannten Convenience-Food – wörtlich übersetzt „bequeme Lebensmittel“. Dies Produktgruppe gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Es gibt ein umfangreiches Angebot an tiefgefrorenem Geflügel, Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse, Teigen, Milchprodukten bis hin zum tafelfertigen Gericht.

Man unterscheidet:

  • küchenfertige Rohprodukte, zum Beispiel Gemüse, das bereits geputzt und zerkleinert ist,
  • garfertige Produkte, beispielsweise Fischstäbchen, die nur noch zu garen sind,
  • fertige Teilgerichte, wie zum Beispiel Hühnerfrikassee, die nur noch erhitzt werden müssen, sowie
  • Fertiggerichte, die ebenfalls nur auf Verzehrstemperatur zu bringen sind und ein komplettes Gericht darstellen.

Stichwort Zusatzstoffe: Tiefkühlkost enthält im Allgemeinen keine Konservierungsstoffe.

Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel

Die deutsche Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel setzt die Vorschriften von insgesamt drei europäischen Richtlinien um. Sie enthält nicht nur die Anforderungen an Tiefkühllebensmittel und ihre Lagerung, sondern auch Vorschriften für Verpackung, Transport, Kennzeichnung und Kontrollen.

Zur Herstellung von Tiefkühlkost dürfen nur qualitativ einwandfreie Rohprodukte verwendet werden. Nach der erforderlichen Reinigung und Vorbehandlung müssen die Lebensmittel möglichst schnell auf eine Temperatur von mindestens minus 18 Grad Celsius gebracht werden. Die Temperatur muss bis zur Abgabe an den Verbraucher bei minus 18 Grad Celsius oder tiefer gehalten werden. Von dieser Temperatur sind folgende Abweichungen nach oben zulässig:

  • beim Versand kurzfristige Schwankungen von höchstens drei Grad Celsius,
  • beim örtlichen Vertrieb und in den Tiefkühlgeräten des Einzelhandels im Rahmen redlicher Aufbewahrungs- und Vertriebsverfahren Abweichungen von höchstens drei Grad Celsius.

Außerdem müssen alle Tiefkühlgeräte im Einzelhandel mit gut sichtbaren Thermometern ausgestattet sein.

Speiseeis unterliegt nicht der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel.


Gesa Maschkowski, Heike Krull

Dieser Text stammt aus der aid-CD-ROM Nr. 3729 "Kennwort Lebensmittel". Dort finden Sie auf 1000 Seiten über 50 Lebensmittelgruppen mit Ihrer Warenkunde und Kennzeichnung, mit Tipps zur Lagerung und Zubereitung und aktuellen Ernährungsinfos.

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