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Echte Krise oder Panikmache?

Warum ist Zimt überhaupt ins Gerede gekommen?


Turm aus ZimtsternenZimt ist bereits seit Jahrtausenden bekannt und wird als Gewürz verwendet: getrocknet als Stangen und gemahlen als Pulver. Vor allem zur Weihnachtszeit ist Zimt ein fester Bestandteil von Gebäck, aber auch auf Kuchen, Knödeln und Milchreis verbreitet er sein feines Aroma. Doch jetzt steht das beliebte Gewürz plötzlich am Pranger. Wie ist es dazu gekommen?

Die Geschichte begann im Dezember 2005. Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Münster war überrascht: Bei Kontrollen stellte sie fest, dass der Grenzwert für Cumarin in Zimtgebäck um das 40fache überschritten wurde. Nach der Aromenverordnung dürfen Lebensmittel nicht mehr als zwei Milligramm pro Kilogramm Cumarin enthalten. Im Januar 2006 informierte sie daher die zuständigen Behörden und die betroffenen Hersteller.


Cumarinbelastung höher als erwartet

Dass Cumarin gesundheitlich problematisch ist, weiß man schon länger: Zuletzt hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit 2004 dem natürlichen Aromastoff eine Leber schädigende Wirkung zugeschrieben. Bekannt ist auch, dass Cassia-Zimt, der in Deutschland nach Angaben des Fachverbandes der Gewürzindustrie rund 94 Prozent des verwendeten Zimts ausmacht, viel Cumarin enthalten kann. Bei Beratungen über die europäische Aromenrichtlinie berichtete der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, bereits 1999 von Cumaringehalten, die im Zimtgebäck zumindest in der Nähe des Grenzwertbereichs liegen könnten. Doch Überschreitungen wie im Dezember 2005 waren davor unbekannt. Auch systematische Messungen von Cumarin in Lebensmitteln waren bis dato nicht üblich.

Um die aktuelle Situation einschätzen zu können, gab das Bundesministerium für Verbraucherschutz im Februar 2006 beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin eine gesundheitliche Bewertung in Auftrag. Es wollte wissen, welchem Risiko sich Verbraucher durch den Verzehr von Zimt aussetzen.


Wie reagierten Hersteller und Lebensmittelüberwachung?

Zimtpulver aus Packung geschüttetWährend das BfR Daten auswertete, bereitete sich die Lebensmittelindustrie wie jedes Jahr auf ihre Weihnachtsbäckerei vor, mit klassischem Gebäck wie Zimsternen. "Wir als deutsche Zimtgebäckhersteller sind so etwa im März darüber informiert worden", sagte Hermann Bühlbecker, Sprecher der Backwarenindustrie und Inhaber der Aachener Lambertzgruppe in einem ZDF-Interview. Einzelne Überwachungsämter und "Zimtbäcker" wussten also frühzeitig von Grenzwertüberschreitungen. Zeit genug, um vorsorgend zu reagieren und durch eine Rezepturumstellung oder andere Rohwaren den Cumaringehalt möglicherweise zu senken, könnten Verbraucher meinen – auch wenn das Gutachten noch nicht fertig ist.  


Verwirrende Rechtslage

Doch es dauerte verhältnismäßig lange, bis alle Betroffenen an einem Tisch saßen, denn die Einschätzung über das Ausmaß des Problems war weder innerhalb der Bundesländer noch auf Bundesebene einheitlich:

  • Die Hersteller vertreten bis heute die Auffassung, Zimt sei ein Gewürz und die Cumarin-Höchstmengen in der Aromenverordnung seien daher auf Zimtprodukte nicht anzuwenden.
  • Auch auf europäischer Ebene wird diskutiert. In dem neuen Entwurf der europäischen Aromenverordnung kommt Cumarin überhaupt nicht mehr vor.
  • Die Lebensmittelüberwachung reagierte demnach erst einmal zurückhaltend und beanstandete die hochbelastete Ware nicht.

Und nicht zu vergessen: Rezepturumstellungen sind aufwändig und teuer. Solange aber die Rechtslage nicht geklärt und die Gesundheitsbewertung nicht veröffentlicht war, sahen die meisten Hersteller keinen Handlungsbedarf.


Verbraucherinfo (un)pünktlich zur Vorweihnachtszeit

Doch bei der Veröffentlichung der Gesundheitsbewertung kam es zu Verzögerungen. In seinem Gutachten vom 16. Juni 2006 rät das BfR zu einem maßvollen Verzehr von Lebensmitteln mit Zimt, vor allem für Kinder. Die Verbraucher erfahren allerdings erst davon, als das Dokument Ende September im Internet veröffentlicht wird. Christian Fronczak, Pressesprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), hält das für einen "behördlichen Skandal". Die Verzögerung zwischen Fertigstellung des Berichtes und seiner Veröffentlichung könne nicht nachvollzogen werden.

Eine Sprecherin des Bundesministeriums erklärt den Vorgang jedoch für "relativ normal". Schließlich müssten zunächst die Behörden und betroffenen Hersteller informiert und das Gutachten entsprechend überarbeitet werden. Beispielsweise bat das Ministerium nach Erhalt des BfR-Berichtes erst einmal die Hersteller, Daten über die Verwendung von Zimt zu schicken, wenn auch ohne eine konkrete Frist für die Rückantworten zu setzen.


Zu spät für diese Saison

GebäckmischungObwohl die Hersteller frühzeitig in die Beratungsprozesse vor der Veröffentlichung des Gutachtens eingebunden waren, reagierten sie erst im September. Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) antwortet auf seiner Internetseite auf die Frage, ob der Verband konkrete Maßnahmen zur Senkung des Cumaringehalts in Produkten unternommen hätte, "dass die Hersteller von Zimtgebäck am 26. September 2006 vorsorglich begonnen haben, die Cumaringehalte in ihren Erzeugnissen zu senken, zum Beispiel durch Rezepturumstellungen." Auch das Bundesverbraucherschutzministerium verlangt, zumindest von den großen Herstellern, dass die Grenzwerte in Produkten, die sie seit dem 2. November produzieren, eingehalten werden. Für den größten Anteil des Weihnachtsgebäcks dürften diese Rezepturverbesserungen allerdings zu spät sein, denn das Gebäck wurde bereits vor September gebacken.


Autorin: Andrea Fenner, Kaiserslautern

 

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Stand: 15.11.2006
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